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Schülerbeförderung


Leistungsbeschreibung

Gemäß § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) hat der Landkreis Hildesheim als Träger der Schülerbeförderung die in seinem Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform. Der Landkreis Hildesheim bestimmt die Art der Beförderung. Die Beförderung wird - soweit möglich - im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt.

 
Anspruchsberechtigt sind:
  • Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen
  • Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen
  • Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Schuljahrgänge die eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen
  • Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr) und der 1. Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.

NEU zum Schuljahr 2024/25: das Deutschlandticket

Wie im Vorjahr können auch im Schuljahr 2024/25

  • Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen (Sekundarbereich II) sowie
  • Auszubildende im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV )

deren Wohnort im Landkreis Hildesheim liegt, von einer 40-prozentigen Bezuschussung des Deutschlandtickets profitieren.

Seit dem 1.7.2024 ist das bezuschusste Deutschlandticket direkt online beim Tarifverbund ROSA zu beantragen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Das Ticket muss bis zum 10. Tag eines Monats bestellt werden, damit Sie es zum nächsten Monatsersten nutzen können.
  • Die Schulbescheinigung bzw. sonstigen Nachweise sind bis spätestens 12.08.2024 bei ROSA einzureichen, sofern sie nicht gleich bei Antragstellung hochgeladen werden können.

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit wie in den letzten Schuljahren eine um 40 bzw. 60 Prozent bezuschusste Monatskarte Azubi im Tarifverbund ROSA zu erwerben.

Weitere Informationen zum Abo und zur Fahrkartenbestellung finden Sie hier:

https://www.rosa-hildesheim.de/de/Tickets-Preise/Azubis-Schueler/

 

40 bzw. 60 prozentige Entlastung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und Auszubildende:

Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen sowie Auszubildende deutlich günstiger mit dem ÖPNV fahren können.

Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die ihren Wohnsitz im Landkreis Hildesheim haben und eines der Kriterien der Tarifbestimmungen des ROSA-Tarifverbunds erfüllen (ROSA Tarifbestimmungen), können die „Monatskarte Azubi“ im Abomodell direkt beim RVHI zu den um 40 bzw. 60 Prozent vergünstigten Preisen erwerben. Bestellt werden kann dieses vergünstigte Abo im ROSA-Tarifverbund online unter https://www.rosa-hildesheim.de/de/Tickets-Preise/Azubis-Schueler. Die Unterlagen können per Post oder auch digital an azubi@rosa-hildesheim.de eingereicht werden.

Wer im so genannten Freistellungsverkehr (Schulbusverkehr) oder mit der Bahn zur Schule oder zur Ausbildungsstätte fährt und zur o.g. definierten Zielgruppe gehört, kann den genannten prozentualen Rabatt beim Landkreis Hildesheim (Schülerbeförderung) beantragen.

Der Landkreis Hildesheim befördert die in seinem Gebiet wohnenden oben genannten anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler oder erstattet ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als 2 km beträgt. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht unabhängig von der Entfernung in jedem Fall, wenn Schülerinnen und Schüler wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen.

 

Alles rund um Schülerbeförderung einfach und bequem online erledigen

Alles rund um die Schülerbeförderung kann ab sofort auch online erledigt werden. Dabei werden Sie schrittweise durch unseren Antrag geführt.

Zu beachten ist hierbei lediglich, dass im Falle einer Beförderung per privaten Pkw folgende Anlage für den Nachweis der Fahrtkosten notwendig ist:

Folgende Anliegen können Sie über unseren Online-Antrag erledigen:

- Fahrkarte beantragen

- Verlust der Fahrkarte melden

- Erstattung von Fahrtkosten beantragen

- individuelle Schülerbeförderung bei fehlender Nahverkehrsanbindung oder einer vorübergehenden Behinderung

- individuelle Schulerbeförderung aufgrund einer Beeinträchtigung

- Adressänderung/ Schulwechsel mitteilen

- Beschwerde einreichen


Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entnommen werden.

 

Weitere Informationen:

Hinweis: Haben Sie Fragen oder Beschwerden zu Unregelmäßigkeiten im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkehrsträger.

Links:

Deutsche Bahn AG (DB)

Nordwestbahn

Start-Bahn

Der-Metronom

Regionalverkehr Hildesheim GmbH (RVHI)

Stadtverkehr Hildesheim (SVHI)

 

An wen muss ich mich wenden?

Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de .


Rechtsgrundlage