Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) hat der Landkreis Hildesheim als Träger der Schülerbeförderung die in seinem Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform. Der Landkreis Hildesheim bestimmt die Art der Beförderung. Die Beförderung wird - soweit möglich - im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt.
Anspruchsberechtigt sind:
- Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen
- Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen
- Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Schuljahrgänge die eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen
- Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr) und der 1. Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.
- Der Landkreis Hildesheim befördert die in seinem Gebiet wohnenden oben genannten anspruchsberechtigten Schüler*innen oder erstattet ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als 2 Kilometer beträgt.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht unabhängig von der Entfernung in jedem Fall, wenn Schüler*innen wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen. Eine individuelle Beförderung bzw. Kostenübernahme muss jedoch beantragt werden.
Das ist neu im Schuljahr 2025/2026
Einheitlicher Ansprechpartner für alle Schüler*innen aus Stadt- und Landkreisgebiet ist ab dem 03.07.2025 (Beginn der Sommerferien) der Landkreis Hildesheim.
Die Gültigkeit aller über die Schülerbeförderung ausgegebenen Deutschlandtickets endet mit dem Schuljahr 2024/2025 am 31.07.2025.
Die neuen Schülerfahrkarten werden zu Schuljahresbeginn in den Schulen ausgegeben.
Schüler*innen, die gemäß § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, erhalten im Schuljahr 2025/26 entweder
ein Deutschlandticket,
ein ROSA-Ticket der Preisstufe 1 (PS 1),
ein ROSA-Ticket der Preisstufe HI (PS HI),
oder einen Berechtigungsausweis zur Nutzung des freigestellten Schülerverkehrs.
Es wird die jeweils preisgünstigste Fahrkarte für den Schulweg zur Verfügung gestellt.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 erhalten anspruchsberechtigte Schüler*innen aus dem Stadtgebiet, die eine Schule in Hildesheim besuchen, standardmäßig ein ROSA-Ticket der Preisstufe HI.
Schüler aus dem Landkreis, die nur innerhalb einer Tarifzone fahren müssen, erhalten standardmäßig ein ROSA-Ticket der Preisstufe 1.
Schüler, deren Wohnort und Schule weiter auseinanderliegen (ab Preisstufe 2 / mindestens zwei Tarifzonen) erhalten weiterhin das Deutschlandticket, weil bereits die Preisstufe 2 im ROSA-Tarif teurer ist als ein Deutschlandticket.
Hier finden Sie den Tarifzonenplan des Tarifverbundes ROSA:
https://www.rosa-hildesheim.de/Tarifzonenplan
Schüler*innen, die nicht die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulform besuchen, erhalten nur dann weiterhin ein Deutschlandticket über die Schülerbeförderung, wenn es auch für den Besuch der nächstgelegenen Schule zur Verfügung gestellt würde.
Im Beschluss des Kreistages vom 12.12.2024 wurde eine "Upgrade"-Möglichkeit" auf das Deutschlandticket vorgesehen.
Schüler*innen, denen lediglich eine ROSA-Fahrkarte der PS HI bzw. PS 1 von der Schülerbeförderung des Landkreises zur Verfügung gestellt würde, haben die Möglichkeit, auf Antrag und durch anteilige Selbstzahlung (d. h. Kauf eines Tickets zum Preis von derzeit 58 Euro und nachträglichen Antrag auf anteilige Erstattung) ein Deutschlandticket zu nutzen.
Alles rund um Schülerbeförderung einfach und bequem online erledigen
Sie werden schrittweise durch den Antrag geführt.
Zu beachten ist hierbei lediglich, dass im Falle einer Beförderung per privaten Pkw folgende Anlage für den Nachweis der Fahrtkosten notwendig ist:
Folgende Anliegen können Sie über unseren Online-Antrag erledigen:
- Erstattung von Fahrtkosten beantragen
- individuelle Schülerbeförderung bei fehlender Nahverkehrsanbindung oder einer vorübergehenden Behinderung
- individuelle Schulerbeförderung aufgrund einer Beeinträchtigung
- Beschwerde einreichen
Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entnommen werden.
Weitere Informationen:
- Merkblatt Schülerbeförderung 190 kB
Hinweis: Haben Sie Fragen oder Beschwerden zu Unregelmäßigkeiten im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkehrsträger.
Links:
● Regionalverkehr Hildesheim GmbH (RVHI)
● Stadtverkehr Hildesheim (SVHI)
An wen muss ich mich wenden?
Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf:
Schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de .