Meldepflichten für Hebammen
Meldepflichten für Hebammen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für Hebammen und Entbindungspfleger besteht nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/359e6fef-6552-36e9-a657-7104ef5d7249) vom 19.02.2004 eine Fortbildungs- und Meldepflicht.
Das Gesundheitsamt überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen. Die Hebammen haben dem Gesundheitsamt jederzeit auf Verlangen Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit zu geben, soweit dies zur Ausübung der Aufsicht erforderlich ist.
Sie sind verpflichtet, sich über die für die Ausübung ihres Berufes geltenden Vorschriften zu unterrichten und in höchstens dreijährigem Abstand an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Übersicht der Landesfortbildungen des Hebammenverbands Niedersachsen e.V. kann unter dem Link [Hebammenbildung](https://hebammenbildung.de/) aufgerufen werden.