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Kraftfahrzeug Anmelden, Ummelden oder Abmelden


Leistungsbeschreibung

Ab sofort können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter aus dem Landkreis Hildesheim, sofern die Voraussetzungen vorliegen, zahlreiche Vorgänge auch unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle ohne persönliche Vorsprache und Termin erledigen.

Geeignet für diese Verfahren sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden.

Sie können mit den notwendigen Sicherheitscodes die folgenden Verfahren für Ihr Fahrzeug online beantragen bzw. durchführen:

    • Außerbetriebsetzung eines Kfz (Abmeldung)
    • Umschreibungen eines zugelassenen Kfz ohne Kennzeichenwechsel
    • Adressänderung des Halters
    • Neuzulassung (Erstzulassung)
    • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
    • Umschreibungen eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel

Antrag auf Saison-, Wechsel-, Oldtimer-, Ausfuhr- oder E-Kennzeichen kann derzeit aus gesetzlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

Hinweis:

Diese Dienstleistung ist momentan beim Landkreis Hildesheim online nicht verfügar.

Bitte beachten Sie, dass nach Entfernung der Abdeckung der Siegelplakette(n) keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden darf. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung scheitert. Bitte setzen Sie sich dann unverzüglich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

 

Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Antragsteller können lediglich natürliche Personen sein. Eine Nutzung durch juristische Personen ist nicht möglich.
  • Um die Funktionen nutzen zu können, müssen Sie sich auf dem Portal zunächst online identifizieren. Hierfür benötigen Sie
    • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA), seit 15.07.2017 ist diese generell freigeschaltet, vorausgesetzt Sie waren zu diesem Zeitpunkt volljährig. Eine nachträgliche Freischaltung, auch für vor dem 15.07.2017 ausgehändigte Personalausweise, ist durch Antrag und Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Meldebehörde möglich oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
    • Die Identifizierung erfolgt über ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone (Android oder iOS-Gerät) mit kostenloser „AusweisApp2“. Die „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
    • Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment) - giropay, paydirekt, Kredikarte.
    • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.

Online Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen wurden, da nur diese Fahrzeuge die neuen digitalisierbaren Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachtem Sicherheitscode)
  • Amtliche Kennzeichenschilder (inkl. der Sicherheitscodes auf den Plaketten)

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass nach Entfernung der Abdeckung der Siegelplakette(n) keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden darf. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung scheitert. Bitte setzen Sie sich dann unverzüglich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Online Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachtem Sicherheitscode)
  • ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachtem Sicherheitscode)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nummer)

Hinweis:

Eine Wiederzulassung mit einem bisherigen Saison-, Wechsel-, Oldtimer-, Ausfuhr- oder E-Kennzeichen kann jedoch derzeit aus gesetzlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

Online Umschreibung eines Kraftfahrzeugs

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nummer)
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist (inkl. der freigelegten Sicherheitscodes auf den Plaketten)

Online Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (mit aufgebrachten Sicherheitscode) und/oder COC-Papier
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nummer)

Weitere Informationen