BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden, kann es sinnvoll sein, den Tierhalter zunächst direkt auf die Missstände anzusprechen.

Alternativ oder wenn das direkte Gespräche erfolglos verlief, können Sie Ihre Beschwerde digital direkt an das Veterinäramt melden.

Im digitalen Antrag werden alle relevanten Daten zur Aufklärung des Sachverhaltes abgefragt. Jedoch sind Sie hier nicht verpflichtet, sich selbst als Anzeigender anzugeben. Sie können die Anzeige auch anonym stellen. Im Antrag ist jedoch genau dargestellt, welche Angaben mindestens zur Aufklärung benötigt werden.

Es gilt jedoch immer: Je mehr Angaben Sie uns geben, desto besser können wir solche Fälle aufklären!

 

Wichtiger Hinweis

Bilder können Sie am Ende der Beschwerde hochladen. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit hiervon Gebrauch zu machen, um uns beispielsweise die Lage vor Ort, die Haltungsbedingungen oder ähnliches darzustellen. Dies kann bei anschließenden Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren möglicherweise den Ausgang entscheidend beeinflussen. Wenn Sie für solche möglichen Verfahren als Zeuge zur Verfügung stehen möchten, müssen Sie mindestens Ihren Namen und Ihre Adresse im Antrag hinterlassen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal