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Parkverstöße melden


Leistungsbeschreibung

Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, Halt- und Parkverstöße im öffentlichen Verkehrsraum im Landkreis sowie in der Stadt Hildesheim anzeigen.

Die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch auch durch Privatpersonen bei uns zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Anzeige stellt eine Anregung an uns als Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen.

Als Anzeigeerstatter*in erhalten Sie grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.

 

Hinweise und Besonderheiten

Anonyme Anzeigen sowie solche mit unvollständigen oder nicht hinreichend belegten Angaben werden nicht weiterverfolgt, um Missbrauch zu vermeiden

Zur Dokumentation müssen Sie:

  • Angaben zum Parkverstoß eingeben
  • Mindestens ein Beweisfoto hochladen (Kennzeichen sowie -falls vorhanden- Beschilderung sollten erkennbar sein)
  • Ihre Personalien eintragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Verfahren gegen die betroffene Person namentlich genannt werden. Im Rahmen einer möglichen Akteneinsicht können auch Ihre vollständigen Personalien bekannt werden. Sie verpflichten sich dazu, im Falle eines etwaigen gerichtlichen Verfahrens als Zeug*in zur Verfügung zu stehen.