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Amt 204 - Ordnungsamt


Das Ordnungsamt nimmt Aufgaben des Ordnungsrechtes wahr. Die Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr umfassen die Bearbeitung der allgemeinen Gefahrenabwehrangelegenheiten des Landkreises und die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden. Im Ordnungsamt erfolgt die Bearbeitung der Versammlungs- und Demonstrationsangelegenheiten (Ausnahme: Stadt Alfeld (L.), Stadt Hildesheim) von Sammlungsangelegenheiten, Lotterie- und Ausspielungsangelegenheiten, Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz.


Waffen und Sprengstoff stellen eine erhebliche Gefahrenquelle für die Allgemeinheit dar. Aufgabe des Ordnungsamtes ist es, die Angelegenheiten im Sinne des Gemeinwohls zu regeln und zu kontrollieren. Das erfolgt durch die Erteilung/Versagung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, die Überprüfung von Waffenerlaubnisinhabern, Waffenhändlern und Schießstätten.


Landkreis Hildesheim

Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim

Postfach 31132 Hildesheim

Tel.:  05121 309-3821 E‑Mail: fdl204@landkreishildesheim.de

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Donnerstag nach Vereinbarung bis 18:00 Uhr